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Fragen und Antworten

EU-Zahlungsdiensterichtlinie

  • Warum wurde das Gesetz zum Zahlungsverkehr europaweit geregelt?

    Das neue Gesetz zum Zahlungsverkehr (Zahlungsdiensterichtlinie) ist nach der Einführung des Euro und SEPA ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum europäischen Binnenmarkt. Durch die neue Zahlungsdiensterichtlinie wird künftig jede grenzüberschreitende Zahlung in der EU/ dem EWR wie eine Inlandszahlung behandelt. Der einheitliche Rechtsrahmen ermöglicht es, Zahlungen europaweit genauso schnell und sicher wie im Inland auszuführen. In allen europäischen Ländern kommen weitestgehend die gleichen Regeln zur Anwendung.

    Die EU-Zahlungsdiensterichtlinie stellt aufsichts- und zivilrechtliche Regeln für die Erbringung von Zahlungsdiensten auf, worunter Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen fallen. Scheck- und Wechselzahlungen sind hingegen ausgenommen.

  • Für welche Länder gelten die neuen Vertragsbedingungen?

    Die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie gilt für alle Kreditinstitute im europäischen Raum. Die Konditionen für Überweisungen in Nicht-EU-/ EWR-Länder, wie z.B. die USA und Schweiz, werden nicht geregelt und können daher abweichen.

  • Warum ändern sich die Vertragsbedingungen der Wüstenrot Bank?

    Die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht erfordert eine umfangreiche Anpassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren Bedingungen. Daher gelten seit dem 31. Oktober 2009 neue Vertragsbedingungen.

    Die umfassenden gesetzlichen Änderungen gelten für alle Kreditinstitute im Europäischen Wirtschaftraum gleichermaßen. Über den 30. Oktober 2009 hinaus können wir die Geschäftsbeziehung zu Ihnen nur zu den geänderten Bedingungen fortführen.

  • Ist von der Änderung nur die Wüstenrot Bank betroffen?

    Die umfassenden gesetzlichen Änderungen gelten für alle Kreditinstitute im Europäischen Wirtschaftraum gleichermaßen.

  • Welche Bedingungen sind von der Neuregelung betroffen?

    Folgende Bedingungen werden von der Neuregelung erfasst:

    - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),
    - Bedingungen für den Überweisungsverkehr,
    - Bedingungen für das Online-Banking
    - Bedingungen für die girocard (Bankkundenkarte/Maestro-Karte)
    - Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
    - Bedingungen für den Lastschriftverkehr im Einzugs- und Abbuchungsverfahren
    - Preis- und Leistungsverzeichnis
    - Bedingungen für MasterCards und Visa-Karten

  • Für welche Konten gelten die neuen Bedingungen?

    Die neuen Bedingungen gelten seit dem 31. Oktober 2009 für alle bei der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank geführten Girokonten, Depotkonten, Kreditverträge, Geldanlagen, bei denen Sie Kontoinhaber sind. Von den Regelungen betroffen sind aber auch Gemeinschaftskonten, bei denen Sie Mitkontoinhaber oder der gesetzliche Vertreter des Kontoinhabers (z. B. Konto für Minderjährige oder betreute Personen) sind.

    Für Sie gelten nur die Bedingungen, zu denen Sie mit der Wüstenrot Bank Verträge vereinbart haben, wie z.B. Girokonto, Kreditkartenverträge, Online-Banking-Vereinbarung und ähnliche. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Konto.

  • Was sind die wichtigsten Änderungen? Entstehen daraus Nachteile für mich?

    Die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie gilt für alle Kreditinstitute im europäischen Raum und beinhaltet wesentliche Vorteile für Sie.

    Für Überweisungen ins EU-Ausland gelten seit dem 31.10.2009 kürzere Ausführungsfristen. Dabei gilt für elektronische Überweisungen (über Internet oder SB-Terminal) eine Ausführungszeit von maximal drei Geschäftstagen und bei beleghaften Überweisungen von maximal vier Geschäftstagen. Ab dem Jahr 2012 verkürzt sich die Frist auf einen, bzw. bei papierhaften Belegen auf zwei Geschäftstage. Überweisungen in Drittstaaten (z.B. USA) oder in Drittwährung (z.B. japanische Yen) müssen baldmöglichst ausgeführt werden.

    Beim Ausfüllen von Überweisungen müssen Sie zukünftig jedoch besonders darauf achten, dass Sie uns die richtige Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC) angeben. Denn um die Überweisungen europaweit so schnell ausführen zu können, werden diese – unabhängig davon, ob Sie uns diese elektronisch oder per Überweisungsbeleg einreichen - allein anhand der Kontonummer und der Bankleitzahl abgewickelt.

    Bei Kartenverlust profitieren Sie von reduzierten Haftungsgrenzen im Schadensfall. Werden Ihre Zahlungskarten nach Verlust oder Diebstahl missbräuchlich genutzt, so haften Sie zukünftig mit maximal 150 Euro. Wie bisher übernimmt die Bank die volle Haftung ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Karte sperren lassen, vorausgesetzt Sie haben Ihre Sorgfaltspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.

    Ihnen gegenüber haben wir mit Wirkung der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie noch umfassendere Informationspflichten, sodass die Abwicklung von Bankgeschäften für Sie noch transparenter wird. Über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder weiterer Vertragsbedingungen müssen wir Sie spätestens zwei Monate vorher informieren.

    Konkrete Annahme- und Ausführungszeiten sowie Entgelte für Zahlungsdienste sind dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

  • Was muss zukünftig bei EU-Überweisungen beachtet werden?

    Für Zahlungen in Europa in europäischer Währung gelten seit dem 31.10.2009 kürzere Ausführungsfristen. Bis zum Jahr 2012 müssen Überweisungen innerhalb von drei Geschäftstagen (elektronische Einreichung, online) bzw. vier Geschäftstagen (bei papierhafter Einreichung, Überweisungsbeleg) abgewickelt werden. Ab dem Jahr 2012 verkürzt sich die Frist auf einen, bzw. bei papierhaften Belegen auf zwei Geschäftstage. Überweisungen in Drittstaaten (z.B. USA) oder in Drittwährung (z.B. japanische Yen) müssen baldmöglichst ausgeführt werden.

    Mit der neuen Zahlungsdiensterichtlinie haben auch Sie eine höhere Sorgfaltspflicht, denn um die kurzen Ausführungsfristen einhalten zu können, werden Überweisungen künftig allein auf der Grundlage der Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC) durch die Bank abgewickelt. Um Überweisungen auf ein falsches Konto zu vermeiden, sollten Sie diese Angaben beim Ausfüllen stets sorgfältig kontrollieren. Schließlich können ausgeführte Überweisungen im Gegensatz zu Lastschriften nicht widerrufen werden.

    Konkrete Annahme- und Ausführungszeiten sowie Entgelte für Zahlungsdienste sind unserem Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

  • Was ist unter IBAN und BIC zu verstehen?

    Die IBAN steht für International Bank Account Number und ist eine international standardisierte Nummer, welche jedes Girokonto für grenzüberschreitende Zahlungen eindeutig bezeichnet und definiert. Sie kann aus maximal 34 Stellen bestehen. Eine deutsche IBAN besteht aus exakt 22 Stellen.

    Der BIC steht für Bank Identifier Code, auch bekannt als SWIFT-Code und ist die internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts. Er besteht aus maximal elf Stellen.

  • Ist die Nutzung der Bankkunden- (Maestro-) oder Kreditkarte im Ausland von der Neuregelung betroffen?

    Nein. Die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie hat keine Auswirkungen auf die Nutzung der Karten in Geschäften oder an Geldautomaten im Ausland.

  • Was passiert, wenn meine Online-Banking-Zugangsdaten missbräuchlich verwendet werden?

    Wenn Sie Ihren Online-Banking-Zugang aus Sicherheitsgründen sperren lassen, haften Sie nicht mehr für danach eintretende Schäden. Vor der Sperranzeige ist Ihre Haftung für nicht autorisierte Online-Banking-Verfügungen grundsätzlich auf 150 Euro begrenzt, vorausgesetzt Sie haben Ihre Sorgfaltspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.

    Wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Service-Team , um Ihren Online-Banking-Zugang sperren zu lassen.

  • Was passiert, wenn meine Bankkunden- (Maestro-) oder Kreditkarte missbräuchlich verwendet wird?

    Nachdem Sie Ihre Bankkunden- (Maestro-) oder Kreditkarte gesperrt haben, haften Sie nicht mehr für danach eintretende Schäden. Vor der Sperranzeige ist Ihre Haftung für nicht autorisierte Kartenverfügungen grundsätzlich auf 150 Euro begrenzt, vorausgesetzt Sie haben Ihre Sorgfaltspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.

    Wenden Sie sich bitte telefonsich an unser Service-Team , um Ihre Bankkunden- (Maestro-) oder Kreditkarte sperren zu lassen.

  • In den neuen Bedingungen wird von einer girocard gesprochen? Was ist darunter zu verstehen?

    Der Begriff „girocard“ steht für die Bankkundenkarte (Maestro-Karte) und soll künftig einheitlich von den Kreditinstituten eingesetzt werden. Da der Begriff als solches noch nicht geläufig ist, verwenden wir vorerst weiterhin den Begriff Bankkundenkarte (Maestro-Karte).