Service & Beratung
Fragen und Antworten
Kontoservice
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Wie lautet die Anschrift der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank?
Unsere Anschrift lautet wie folgt:
Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank
71630 Ludwigsburg
Anträge schicken Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an die Abteilung Privatkundenservice.
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Wie lautet die Bankleitzahl der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank?
Unsere Bankleitzahl lautet 604 200 00.
Den BIC der Wüstenrot Bank AG (WBAGDE61) und die IBAN Ihres Top Giro-Kontos stehen auf Ihrem Kontoauszug ganz unten links.
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Ich möchte zur Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank wechseln. Wie kann ich meine neue Bankverbindung an meine Vertragspartner melden?
Wir freuen uns, dass Sie sich für unser Top Giro-Konto entschieden haben.
Um Ihre Vertragspartner über Ihre neue Bankverbindung zu informieren, nutzen Sie einfach unseren bequemen Kontowechselservice . Alle Formulare stellen wir hier für Ihren Kontowechsel zur Verfügung. Unsere Checkliste unterstützt Sie beim Kontowechsel.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gern unser Service-Team .
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Was muss ich tun, wenn sich mein Name ändert?
Für eine Namensänderung benötigen wir eine Unterschriftsprobe, eine Kopie des neuen Personalausweises und – bei Namensänderung wegen Heirat - eine Kopie der Heiratsurkunde. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns Ihren neuen Namen im Formular " Änderung der persönlichen Angaben " anzeigen. Schicken Sie uns dieses bitte ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben zurück.
Gerne können Sie diese Unterlagen bei Ihrem Berater vor Ort abgeben, der diese dann an uns weiterleitet. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, senden wir Ihnen auf Ihren neuen Namen lautende Bankkunden- und / oder Kreditkarte zu.
Bei Namensänderung wegen Heirat beachten Sie bitte, dass Sie ab sofort einen neuen Freistellungsauftrag stellen können, da Ihnen jetzt höhere Freibeträge zur Verfügung stehen.
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Ich bin umgezogen. Wie ändere ich meine Adresse?
Am schnellsten geht es, wenn Sie das Formular " Änderung der persönlichen Angaben " ausfüllen und an uns senden.
Es genügt aber auch ein kurzer formloser Brief oder ein Anruf bei unserem Service-Team .
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Wie kann ich eine Kontovollmacht erteilen?
Grundsätzlich können Sie jederzeit eine Kontovollmacht erteilen. Dafür wenden Sie sich bitte an Ihren Fachmann vor Ort oder an unser Service -Team. Der von Ihnen Bevollmächtigte muss sich ebenfalls legitimieren.
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Was ist unter der Abgeltungssteuer zu verstehen?
Ab 01.01.2009 werden Erträge aus Kapitalvermögen einheitlich mit 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag plus ggf. Kirchensteuer besteuert. Insgesamt rund 28 Prozent.
Der Abgeltungssteuer unterliegen alle laufenden Erträge, wie z. B. Zinsen und Dividenden. Aber auch Gewinne aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen unterliegen jetzt der Abgeltungsteuer. Dies gilt auch, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr lag (Spekulationsfrist). Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Von der Abgeltungssteuer befreien können Sie jährliche Kapitaleinkünfte bis zum Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR (Alleinstehende) bzw. 1.602 EUR (Verheiratete). Dafür müssen Sie uns einen Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe einreichen. Das Formular dazu finden Sie hier .
Wenn Sie keine Einkommensteuer zahlen, können Sie uns auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen. Diese erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt. -
Seit wann gilt die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer gilt grundsätzlich für alle Kapitalerträge, die seit 01.01.2009 gutgeschrieben werden bzw. zufließen.
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Für wen gilt die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer gilt grundsätzlich für jeden unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in Deutschland, der private Kapitaleinkünfte erzielt.
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Müssen Kapitalerträge weiterhin in der Einkommensteuererklärung angegeben werden?
Ihre um Abgeltungsteuer gekürzte Kapitalerträge brauchen Sie in der Regel nicht mehr in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Trotz Einführung der Abgeltungsteuer können Kapitalerträge aber auch künftig noch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung besteuert werden, z.B. wenn:
- der Freistellungsauftrag nicht in ausreichender Höhe gestellt wurde oder
- der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt -
Wie kann ich mich beim Anlageinstitut vom Steuerabzug befreien lassen?
Grundsätzlich gibt es für private Kapitalanleger ab 2009 zwei Möglichkeiten:
Von der Abgeltungssteuer befreien können Sie jährliche Kapitaleinkünfte bis zum Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR (Alleinstehende) bzw. 1.602 EUR (Verheiratete). Dafür müssen Sie uns einen Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe einreichen. Das Formular dazu finden Sie hier .
Wenn Sie keine Einkommensteuer zahlen, können Sie uns auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen. Diese erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.
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Gelten vor 2009 eingereichte Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen weiterhin?
Die Einführung der Abgeltungsteuer hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit von Freistellungsaufträgen und Nichtveranlagungsbescheinigungen, die vor dem 01.01.2009 bei uns eingereicht wurden.
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Wie kann ich meinen Freistellungsauftrag ändern?
Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit ändern. Füllen Sie dafür bitte das Formular " Freistellungsauftrag " aus und senden Sie dieses anschließend an uns zurück.
