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Fragen und Antworten

Zahlungsverkehr SEPA

  • Was ist SEPA?

    SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, dem einheitlichen Euro Zahlungsverkehrsraum. Innerhalb dieses Zahlungsraums bestehen keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro. An der Single Euro Payments Area nehmen 31 Länder teil − die 13 Euro-Länder, die 17 Länder des übrigen europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und die Schweiz.

    Ziel von SEPA ist, europaweit standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen bereitzustellen, so dass Verbraucher und Unternehmen bargeldlose Zahlungen auch über die Ländergrenzen hinweg so einfach und bequem tätigen können wie in ihrem Heimatland. Schecks sind von der Standardisierung ausgenommen.

    Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die SEPA-Produkte ausschließlich für Zahlungen in der Währung "Euro" genutzt werden können. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen können die SEPA-Verfahren nicht eingesetzt werden.

  • Welche SEPA-Produkte gibt es?

    Als erste SEPA-Dienstleistung haben wir 2008 die SEPA-Überweisung eingeführt (auch im online-Banking).

    Ab November 2009 werden wir die SEPA-Lastschrift anbieten. Zunächst nur das Verfahren, das einem Zahlungsempfänger in einem EU-Land - beispielsweise in Spanien - ermöglicht, mittels einer SEPA-Einzugsermächtigung Geld von Ihrem Konto bei uns einzuziehen.

    Durch die Einführung von SEPA werden auch Kartenzahlungen vereinheitlicht. Betroffen davon sind die Debitkarten, besser bekannt als "ec-Karte", sowie die Kreditkarten. Ziel der SEPA ist es, dass jede Debitkarte an jedem Geldautomaten und jedem Händlerterminal in den Teilnehmerländern akzeptiert werden soll. Darüber hinaus bieten europaweit einheitliche Sicherheitsstandards einen weiter verbesserten Schutz vor Missbrauch für Karteninhaber und Händler bei paneuropäischen Kartenzahlungen. Seit Januar 2008 dürfen Bankinstitute nur noch SEPA-fähige Karten auf Basis der Chip-Technologie (EMV) herausgeben. Die Bankkundenkarte der Wüstenrot Bank und die Kreditkarte sind bereits heute mit der entsprechenden Technik ausgestattet.

  • Muss ich auf die SEPA-Verfahren umsteigen?

    Zunächst werden die bewährten und vertrauten Zahlungsverkehrsprodukte auf unbestimmte Zeit auch weiterhin angeboten. Eine Verpflichtung zur Umstellung auf die SEPA-Verfahren besteht nicht.

  • Gelten die mir erteilten Einzugsermächtigungen auch für die SEPA-Lastschrift?

    Die SEPA-Lastschrift ist ein reines Einzugsverfahren, das auf einem Lastschriftmandat basiert, welches der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger erteilt.

    Bisher erteilte Einzugsermächtigungen gelten ausschließlich für das deutsche Lastschriftverfahren und nicht für die SEPA-Lastschrift.