
Service & Beratung
Referenzzinssatz
Sparverträge mit variablem Zins
Beschreibung zur Zinsanpassungsklausel
Die Verzinsung für Sparverträge mit variablem Zins (und zusätzlicher, laufzeitabhängiger Prämie) folgt der Entwicklung eines Referenzzinssatzes. Verändert sich der Referenzzinssatz, ändert sich der Zinssatz für einen Sparvertrag entsprechend. Die Zinssätze werden in Phasen steigender Zinsen ebenso angepasst wie bei sinkenden Zinsen.
Festlegung des Referenzzinssatzes
Das Verfahren zur Festlegung des Referenzzinssatzes enthält folgende drei Schritte:
- 1. Auswahl aktueller Basiswerte,
- 2. Bildung gleitender Durchschnittszinssätze,
- 3. anteilige Gewichtung der Durchschnittszinssätze
Erläuterung:
1. Aktuelle Basiswerte
Als Basiswerte legt die Bank sowohl Geldmarktsätze als auch Swap-Sätze zugrunde. Bei Laufzeiten bis 12 Monate werden dabei die Geldmarktsätze verwendet, wohingegen bei längeren Laufzeiten Swap-Sätze herangezogen werden. Aktueller Basiswert ist der zuletzt veröffentlichte Geldmarktsatz für 3 Monate in Höhe von 1,38% bzw. Swap-Satz für 5 Jahre in Höhe von 2,08% zum Stichtag 25.11.2011.
2. Der gleitende Durchschnitt für den einzelnen Marktzinssatz
Für die Festlegung des Referenzzinssatzes wird nicht nur der letzte aktuelle Basiswert verwendet, sondern der Durchschnitt aus mehreren Basiswerten der vorgegangenen Monate. Dieser Mittelwert wird finanzmathematisch mit „gleitender Durchschnitt“ bezeichnet.
Beispiel: Es werden die Zinssätze für 3 Monatsanlagen für jeden Tag der Monate November, Oktober und September 2011 addiert und die Summe durch 90 dividiert. Das Ergebnis ist der gleitende Durchschnittszins für 3-Monats-Anlagen. Auf gleiche Weise wird der Durchschnittszinssatz für die 5 Jahres-Anlagen ermittelt. Dazu werden die Jahreszinssätze der letzten 1800 Tage addiert und durch 1.800 dividiert.
3. Die anteilige Gewichtung der gleitenden Durchschnittszinssätze
Der letzte Schritt für die Ermittlung des Referenzzinssatzes ist die prozentuale Gewichtung der einzelnen gleitenden Durchschnittszinssätze. Die Gewichtung erfolgt, um die Zinskalkulation exakt an die kalkulatorischen Grundlagen der Bank anzupassen.
Die anteilige Gewichtung für die 3-Monats- und 5-Jahreslaufzeit erfolgt jeweils mit 50 %.
Die daraus sich ergebenden Zinsanteile werden zum Schluss addiert.
Der auf dieser Grundlage ermittelte Referenzzinssatz ist Basis für die Verzinsung von Sparverträgen mit variablem Zins.
Zeitpunkt der Überprüfung des Referenzzinssatzes
Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird zu Beginn eines jeden Kalenderquartals überprüft. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mehr als 0,2 Prozentpunkte erhöht, werden wir den Guthabenzinssatz um die Veränderung des Referenzzinssatzes anheben. Ebenso werden wir den Guthabenzinssatz um die Veränderung des Referenzzinssatzes senken, wenn sich dieser um mehr als 0,2 Prozentpunkte ermäßigt hat. Eine Zinsanpassung erfolgt mit der Wirkung zum 10. des Folgemonats.
Erstreferenzzinssatz zum 01.12.2011
| Datum Zinsfeststellung (JJJJ-MM-TT) | Referenzzinssatz Vorsorge-Sparen |
| 2012-04-01 | 2,23%* |
| 2012-01-02 | 2,65% |
| 2011-12-01 | 2,68% |
Beispiel: Steigt der Referenzzinssatz um 0,20 Prozentpunkte, d.h. von 2,68% auf 2,88%, werden wir den Guthabenzinssatz für das Vorsorge-Sparen von derzeit 1,5% um die entsprechende Veränderung des Referenzzinssatzes in Höhe von 0,20 Prozentpunkte anpassen, d.h. Erhöhung auf 1,70%.
